Sonntag, 5. Februar 2017

Erklärung Transsexualität/Transgender

Menschen, die physisch weiblich denken, aber eine männliche Geschlechtsidentität haben, werden häufig als Mann-zu-Frau-Transsexuelle oder Transfrauen bezeichnet.


Menschen, die physisch männlich denken, aber eine weibliche Geschlechtsidentität haben, bezeichnet man entsprechend als Frau-zu-Mann-Transsexuelle oder Transmänner.

Einige transsexuelle Menschen lehnen diese Begriffe jedoch ab, da diese Wortschöpfungen die eigentlich angeborene Geschlechtsidentität, von einigen auch als Geschlechtswissen bezeichnet, nicht als geschlechtsbestimmend respektieren.

 Außerdem implizierten die Begriffe Mann-zu-Frau und Frau-zu-Mann, dass eine Änderung körperlicher Merkmale oder eine Änderung des Rollenverhaltens bereits eine Geschlechtsangleichung ermögliche. 

Da die Geschlechtsidentität ihrer Ansicht nach nicht änderbar ist, welches auch der Grund für körperliche Veränderungen und Änderungen des Rollenverhaltens ist, seien, so die Kritiker, diese Begriffe falsch. Transsexuelle Menschen mit medizinischer oder juristischer Geschlechtsanpassung bezeichnen sich oft nicht mehr als transsexuell, sondern entweder als Mann mit transsexueller Vergangenheit bzw. als Frau mit transsexueller Vergangenheit oder einfach als Mann bzw. Frau. Begriffe wie z.B. nicht-binär oder non binary, verwenden Menschen für sich, die sich als weder eindeutig weiblich noch männlich betrachten.


Die medizinischen Maßnahmen dienen dazu, den Körper so weit als möglich dem empfundenen Geschlecht anzugleichen; die immer noch häufige Bezeichnung Geschlechtsumwandlung ist jedoch falsch, da sich die meisten Geschlechtsmerkmale nicht in die des anderen Geschlechts umwandeln lassen. Die medizinischen Maßnahmen bestehen aus Hormontherapie, geschlechtsangleichenden Operationen und gegebenenfalls weiteren Maßnahmen wie z. B. der dauerhaften Entfernung des Bartes durch eine Epilation und chirurgischer Gesichtsfeminisierung FFS- Facial Feminization Surgery.


Bei der Hormonbehandlung werden die Sexualhormone des körperlichen Zielgeschlechts zugeführt und die Bildung der körpereigenen Sexualhormone unterdrückt. Sie leitet eine Art zweite Pubertät und damit die Entwicklung der sekundären Geschlechtsmerkmale ein. Bei Transfrauen wird die Hormonbehandlung oft durch eine Behandlung mit Antiandrogenen ergänzt. 

Bei jugendlichen Transsexuellen wird oftmals zunächst der Beginn der ersten Pubertät durch pubertätsverzögernde Hormone verzögert, um Zeit für die endgültige Entscheidung für oder gegen weitere medizinische Maßnahmen zu gewinnen, bevor körperliche Veränderungen einsetzen.


Bei Transfrauen wird die Haut dünner und trockener, das Körperfett verlagert sich hin zu Gesicht, Brust (Gynäkomastie) und auch zu Hüften und Gesäß. Die Körperbehaarung kann etwas zurückgehen. Auch testosteronbedingter Haarausfall kann sich teilweise zurückbilden. Der Bartwuchs wird allerdings kaum beeinflusst. 

Die Hoden schrumpfen, die Produktion von Sperma bleibt aus (Hodenatrophie). Die Libido kann schwächer werden oder aber auch in vielen Fällen erhalten bleiben. Langfristig bildet sich die Muskulatur zurück und die körperliche Belastbarkeit sinkt. Die Psyche wird allgemein empfindsamer.


Entsprechend wird bei Transmännern die Haut grobporiger, das Fett verlagert sich von der Hüfte hin zur Taille, die körperliche Leistungsfähigkeit nimmt als Folge weiteren Muskelaufbaus zu, Bartwuchs setzt ein, die Körperbehaarung kann zunehmen, und die Klitoris wird größer. Das Testosteron bewirkt ein Ende der Regelblutungen, das Einsetzen des Stimmbruchs und häufig eine Intensivierung der Libido.
Vollständig rückgängig machen lassen sich die Auswirkungen der ersten, natürlichen Pubertät weder bei Transmännern noch bei Transfrauen. Eine Umwandlung oder Ausbildung der primären Geschlechtsorgane ist ausgeschlossen. 

Zum Vermeiden gesundheitlicher Schäden durch Hormonmangel ist eine lebenslange Hormonsubstitution erforderlich.


Soweit bei einer geschlechtsangleichenden Operation die eigenen Keimdrüsen entfernt werden, führt diese bei beiden Geschlechtern zwangsläufig zur Unfruchtbarkeit.


In Deutschland legt das Transsexuellengesetz seit 1981 (TSG) die Voraussetzungen fest, unter denen Transsexuelle eine Änderung des Vornamens oder des Personenstands beantragen können. Die ursprüngliche gesetzliche Regelung ist dabei durch eine Vielzahl von Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zugunsten der Antragsteller modifiziert worden.[42] Grundsätzlich wird zwischen der Änderung des Vornamens (kleine Lösung) und der Änderung des Personenstandes (große Lösung) unterschieden. Die Verfahren finden vor den zuständigen Amtsgerichten statt. Auf Antrag kann Verfahrenskostenhilfe gewährt werden.


lg. Denina Dennise

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